Energetische Inspektion nach EnEV
(für Raumluft- und kältetechnische Anlagen)
Gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist die energetische Inspektion an Klimaanlagen bzw. Klima- und Lüftungsanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 kW erforderlich (§74). Diese Forderung existiert bereits seit dem Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) aus dem Jahr 2007 und ist für den Betreiber verpflichtend vorgeschrieben.
Die erste Inspektion ist im zehnten Jahr nach der Inbetriebnahme oder des Umbaus wesentlicher Bestandteile der Anlage durchzuführen.
Auch wir haben uns diesem Thema angenommen und haben zwei Mitarbeiter in unserem Team, die an entsprechenden Seminaren teilgenommen haben. Es werden demnächst auch noch weitere Mitarbeiter in diesem Bereich geschult werden.
Sollten Sie als Betreiber eine Anlage haben, die gemäß den vorgenannten Vorschriften einer energetischen Inspektion unterzogen werden muss, stehen wir Ihnen gerne auch in diesem Bereich als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.