Nach der Installation von Klima-/Lüftungsanlagen wird unseren Kunden automatisch ein Wartungsvertrag (Ausführung der Wartung nach VDMA 24186, Teil 1-4) zugeschickt. Bei Abschluß eines Wartungsvertrages erfolgt die Überwachung der Wartungsintervalle durch KLK und die Wartung wird nach vorheriger Terminabsprache durch unsere Servicetechniker fachgerecht ausgeführt.
Selbstverständlich machen wir auch Wartungsarbeiten auf Zuruf, auch für Anlagen, die nicht durch KLK installiert worden sind.